Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurfsfassung für Geschäftskunden · Stand: 16. September 2026

Entwurfsfassung für Geschäftskunden · Stand: 16. September 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

1. Anbieter und Geltungsbereich

Vertragspartner ist die SUNTECH Sales GmbH, Witzlebenstraße 69, 17192 Waren (Müritz), E-Mail: info@miet-solarium.de, Telefon: +49 (0)3991 / 634 638 0. Diese Bedingungen gelten für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über den Kauf, die Miete und den Mietkauf von Solarien sowie zugehörige Leistungen, sofern ihre Geltung vereinbart wurde. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang. Für einen Vertrag mit einem eigenständigen Leasingunternehmen gelten dessen gesondert vereinbarte Vertragsbedingungen.

Vertragspartner ist die SUNTECH Sales GmbH, Witzlebenstraße 69, 17192 Waren (Müritz), E-Mail: info@miet-solarium.de, Telefon: +49 (0)3991 / 634 638 0. Diese Bedingungen gelten für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über den Kauf, die Miete und den Mietkauf von Solarien sowie zugehörige Leistungen, sofern ihre Geltung vereinbart wurde. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang. Für einen Vertrag mit einem eigenständigen Leasingunternehmen gelten dessen gesondert vereinbarte Vertragsbedingungen.

2. Vertragsschluss

2. Anfrage und Vertragsschluss

Gerätedarstellungen und Beispielpreise auf dieser Website dienen der Information. Eine Anfrage über die Website, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp ist noch keine Bestellung und begründet keine Zahlungspflicht. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines konkreten Angebots zustande. Gerät, Zustand, Ausstattung, Preis, Finanzierung und Leistungsumfang ergeben sich aus den vereinbarten Vertragsunterlagen.

Gerätedarstellungen und Beispielpreise auf dieser Website dienen der Information. Eine Anfrage über die Website, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp ist noch keine Bestellung und begründet keine Zahlungspflicht. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines konkreten Angebots zustande. Gerät, Zustand, Ausstattung, Preis, Finanzierung und Leistungsumfang ergeben sich aus den vereinbarten Vertragsunterlagen.

3. Preise und Zahlung

3. Preise und Zahlung

Nettopreise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die im individuellen Vertrag vereinbarten Preise, Zahlungstermine und gegebenenfalls Raten. Kosten für Lieferung, Montage und Anschlussarbeiten werden im Angebot ausgewiesen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

An Geschäftskunden gerichtete Nettopreise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Preise, Zahlungstermine und gegebenenfalls Raten. Kosten für Lieferung, Montage, Anschlussarbeiten und weitere Leistungen werden im Angebot ausgewiesen. Eine Einbeziehung dieser Leistungen in die Rate gilt nur im vereinbarten Umfang. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

4. Lieferung und Aufstellung

4. Lieferung und Aufstellung

Liefertermin, Ort und Montage werden vereinbart. Zugang, Raum, Tragfähigkeit, Stromanschluss und Lüftung müssen vorab abgestimmt und vom Kunden bereitgestellt werden. Zusatzarbeiten werden nur nach Vereinbarung berechnet.

Liefertermin, Lieferort und vereinbarte Montageleistungen werden im Angebot oder Vertrag festgelegt. Vor der Aufstellung werden die gerätespezifischen Anforderungen an Zugang, Raum, Tragfähigkeit, Stromanschluss und Lüftung abgestimmt. Der Kunde stellt die ihm vertraglich zugeordneten Voraussetzungen rechtzeitig bereit. Zusätzliche Arbeiten und Kosten bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Gesetzliche Rechte bei Verzögerungen bleiben bestehen.

5. Miete und Service

5. Miete und Service

Bei Miete bleibt das Gerät Eigentum des Vermieters. Laufzeit, Rate, Kündigung, Rückgabe sowie Wartung und Reparaturen richten sich nach dem individuellen Mietvertrag. Störungen sind unverzüglich zu melden.

Bei einer Miete bleibt das Gerät Eigentum des Vermieters. Beginn, Laufzeit, Rate, Kündigung und Rückgabe richten sich nach dem Mietvertrag. Der Umfang von Wartung, Verschleißteilwechseln, Reparaturen und gegebenenfalls Full-Service-Leistungen wird ausdrücklich vereinbart. Soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Rechte und Pflichten des Mietrechts. Der Kunde behandelt das Gerät sorgfältig und meldet Störungen unverzüglich. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

6. Mietkauf und Leasing

6. Mietkauf und Leasing

Ratenplan, Gesamtpreis, Schlusszahlung und Eigentumsübergang ergeben sich aus dem gesonderten Vertrag. Beim Leasing gelten die Bedingungen des Leasinggebers.

Bei Mietkauf werden Ratenplan, Gesamtpreis, etwaige Schlusszahlung und Zeitpunkt sowie Voraussetzungen des Eigentumsübergangs im gesonderten Vertrag festgelegt. Bei Leasing werden Vertragspartner, Raten, Laufzeit und Regelungen zum Vertragsende in den Leasingunterlagen benannt. Eine Kaufoption oder ein automatischer Eigentumsübergang besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

7. Betrieb

7. Betrieb der Geräte

Der Betreiber beachtet die geltenden gesetzlichen Vorgaben und die Herstelleranweisungen, insbesondere zu Installation, Wartung, Hygiene, Einweisung und sicherem Betrieb. Änderungen an sicherheitsrelevanten Bauteilen dürfen nur fachgerecht und im zulässigen Rahmen erfolgen. Informationen und Beispielrechnungen auf der Website ersetzen keine Prüfung der örtlichen Voraussetzungen. Bestimmte Umsätze, Auslastungen oder Gewinne werden nicht zugesichert.

Der Betreiber beachtet die geltenden gesetzlichen Vorgaben und die Herstelleranweisungen, insbesondere zu Installation, Wartung, Hygiene, Einweisung und sicherem Betrieb. Änderungen an sicherheitsrelevanten Bauteilen dürfen nur fachgerecht und im zulässigen Rahmen erfolgen. Informationen und Beispielrechnungen auf der Website ersetzen keine Prüfung der örtlichen Voraussetzungen. Bestimmte Umsätze, Auslastungen oder Gewinne werden nicht zugesichert.

8. Mängel, Gewährleistung und Haftung

8. Mängel, Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Gebrauchtgerätezustand und bekannte Gebrauchsspuren stehen im Vertrag. Herstellergarantien gelten nur nach ihren Bedingungen.

Für Mängel und Schadensersatz gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im jeweiligen Vertrag keine wirksame abweichende Regelung getroffen wurde. Der vereinbarte Zustand von Gebrauchtgeräten und bekannte Gebrauchsspuren werden in den Vertragsunterlagen beschrieben. Eine Herstellergarantie besteht nur nach den jeweiligen Garantiebedingungen und lässt gesetzliche Mängelrechte unberührt. Gesetzliche kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben anwendbar, soweit ihre Voraussetzungen erfüllt sind.

9. Eigentumsvorbehalt

9. Eigentum bei Kauf

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der SUNTECH Sales GmbH. Für Miete und Mietkauf gilt der jeweilige Vertrag.

Bei Kauf bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum der SUNTECH Sales GmbH. Für Miete und Mietkauf gelten die Regelungen des jeweiligen Vertrages.

10. Schlussbestimmungen

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der SUNTECH Sales GmbH. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Änderungen und Ergänzungen der Vertragsunterlagen bedürfen der Vereinbarung. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.